Vendor-Dispute-Policy (VDP)
Diese Policy regelt ausschließlich das Verhältnis zwischen REALTRAX und bewerteten Software-Anbietern — insbesondere das Right-of-Reply zu veröffentlichten K1–K9-Bewertungen.
1 · Geltungsbereich
Diese Policy gilt ausschließlich zwischen REALTRAX und Software-Anbietern, deren Datensouveränität REALTRAX bewertet. Sie betrifft keine Kundenbeziehung und ist nicht mit dem Kunden-AVV verflochten.
2 · Grundsatz: öffentliche Quellen
REALTRAX bewertet entlang K1–K9 ausschließlich auf Basis öffentlich verfügbarer Vertrags- und Trust-Center-Dokumente und dokumentiert jede Bewertung quellenbasiert mit Snapshot-Datum.
3 · Right-of-Reply
Anbieter können zu einer veröffentlichten Bewertung eine Stellungnahme einreichen. REALTRAX prüft belegte Einwände und korrigiert nachweislich unzutreffende Bewertungen transparent.
(1) Antragsrecht & Frist: Ein bewerteter Anbieter kann jederzeit eine Überprüfung seines aktuellen Scores beantragen. Nach systemischer Verifizierung des Antrags wird eine Frist von 14 Tagen zur Einreichung der konkreten Vertragsdokumente als Gegen-Evidenz eingeräumt.
(2) Authentizität: Einreichung ausschließlich über eine geschäftliche E-Mail-Adresse einer autorisierten Domain (Authorized-Domain-Allowlist); Identität wird per zwingendem Double-Opt-In (Verifizierungs-Link) bestätigt. Freemail-Einreichungen werden nicht bearbeitet.
(3) Form & Inhalt: Die Stellungnahme ist in Textform einzureichen und benennt konkret das betroffene Kriterium (K1–K9) und die öffentlich verfügbaren Vertragsdokumente (mit Fundstelle), auf die sich der Einwand stützt.
4 · Fristen & Re-Validierung
(1) Einwand: Der Anbieter reicht seinen belegten Einwand per E-Mail ein und benennt dabei das betroffene Kriterium und die zugrunde liegende Quelle.
(2) Prüfung: REALTRAX bestätigt den Eingang binnen 5 Werktagen und prüft die form- und fristgerechte Stellungnahme anhand der belegten öffentlich verfügbaren Vertragsdokumente binnen 30 Tagen. Belegte Fehler werden transparent korrigiert (Änderungsvermerk mit Datum).
(3) Re-Validierung: Bewertungen werden jährlich sowie anlassbezogen bei belegter Änderung der zugrunde liegenden öffentlichen Vertragsbedingungen überprüft.
5 · Eskalation
(1) Bleibt die Bewertung nach Anwendung der Methodik bestehen, besteht kein Anspruch des Anbieters auf ein bestimmtes Bewertungsergebnis.
(2) Gegendarstellung: Bei fortbestehendem Dissens kann der Anbieter eine kurze Stellungnahme veröffentlichen lassen; diese wird an der betreffenden Bewertung angezeigt.
(3) Ein Schiedsverfahren oder eine Ombudsstelle ist nicht vorgesehen. Der Rechtsweg bleibt unberührt.
6 · Keine Rechtsberatung
REALTRAX dokumentiert vertragliche Kriterien und erbringt keine Rechtsberatung. Die Bewertung ist keine Konformitätsbescheinigung und keine Garantie eines bestimmten Rechtszustands.