REALTRAX

Vendor-Dispute-Policy (VDP)

Version 1.0Stand BetaREALTRAX GmbH i. Gr. · Beta· in juristischer Prüfung (Luther)

Diese Policy regelt ausschließlich das Verhältnis zwischen REALTRAX und bewerteten Software-Anbietern — insbesondere das Right-of-Reply zu veröffentlichten K1–K9-Bewertungen.

1 · Geltungsbereich

Diese Policy gilt ausschließlich zwischen REALTRAX und Software-Anbietern, deren Datensouveränität REALTRAX bewertet. Sie betrifft keine Kundenbeziehung und ist nicht mit dem Kunden-AVV verflochten.

2 · Grundsatz: öffentliche Quellen

REALTRAX bewertet entlang K1–K9 ausschließlich auf Basis öffentlich verfügbarer Vertrags- und Trust-Center-Dokumente und dokumentiert jede Bewertung quellenbasiert mit Snapshot-Datum.

3 · Right-of-Reply

Anbieter können zu einer veröffentlichten Bewertung eine Stellungnahme einreichen. REALTRAX prüft belegte Einwände und korrigiert nachweislich unzutreffende Bewertungen transparent.

(1) Antragsrecht & Frist: Ein bewerteter Anbieter kann jederzeit eine Überprüfung seines aktuellen Scores beantragen. Nach systemischer Verifizierung des Antrags wird eine Frist von 14 Tagen zur Einreichung der konkreten Vertragsdokumente als Gegen-Evidenz eingeräumt.

(2) Authentizität: Einreichung ausschließlich über eine geschäftliche E-Mail-Adresse einer autorisierten Domain (Authorized-Domain-Allowlist); Identität wird per zwingendem Double-Opt-In (Verifizierungs-Link) bestätigt. Freemail-Einreichungen werden nicht bearbeitet.

(3) Form & Inhalt: Die Stellungnahme ist in Textform einzureichen und benennt konkret das betroffene Kriterium (K1–K9) und die öffentlich verfügbaren Vertragsdokumente (mit Fundstelle), auf die sich der Einwand stützt.

4 · Fristen & Re-Validierung

(1) Einwand: Der Anbieter reicht seinen belegten Einwand per E-Mail ein und benennt dabei das betroffene Kriterium und die zugrunde liegende Quelle.

(2) Prüfung: REALTRAX bestätigt den Eingang binnen 5 Werktagen und prüft die form- und fristgerechte Stellungnahme anhand der belegten öffentlich verfügbaren Vertragsdokumente binnen 30 Tagen. Belegte Fehler werden transparent korrigiert (Änderungsvermerk mit Datum).

(3) Re-Validierung: Bewertungen werden jährlich sowie anlassbezogen bei belegter Änderung der zugrunde liegenden öffentlichen Vertragsbedingungen überprüft.

5 · Eskalation

(1) Bleibt die Bewertung nach Anwendung der Methodik bestehen, besteht kein Anspruch des Anbieters auf ein bestimmtes Bewertungsergebnis.

(2) Gegendarstellung: Bei fortbestehendem Dissens kann der Anbieter eine kurze Stellungnahme veröffentlichen lassen; diese wird an der betreffenden Bewertung angezeigt.

(3) Ein Schiedsverfahren oder eine Ombudsstelle ist nicht vorgesehen. Der Rechtsweg bleibt unberührt.

6 · Keine Rechtsberatung

REALTRAX dokumentiert vertragliche Kriterien und erbringt keine Rechtsberatung. Die Bewertung ist keine Konformitätsbescheinigung und keine Garantie eines bestimmten Rechtszustands.